Prof. Dr. Helmut Reichling
Fachhochschule Kaiserslautern
Zweibrücken


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Aktuelles über Mittelstand und Marketing

Was verbirgt sich hinter dem Begriff "Marketing"?

Prof.Reichlings Link-Archiv zu Mittelstand und Marketing

Mitteilungen an die Studenten von Prof. Reichling

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Definition Mittelstand

 

 

 

 

Definition KMU

 

Auf Vorträgen und Prodiumsdiskussionen werde ich immer wieder, auch von hohen und höchsten politischen Entscheidungsträgern gefragt:" Was ist eigentlich ein "mittelständisches Unternehmen" oder "der Mittelstand"? Dabei bin ich immer wieder erschrocken, wie oft diese Begriffe angeführt werden und wie unbestimmt doch die Vorstellung darüber ist. Die Betriebswirtschaftslehre selbst zieht sich hinter den Begriff Klein- und Mittelbetriebe (KMU) zurück. Das verwundert nicht bei einer Wissenschaft, die immer mehr die Operationalisierung von unrechenbaren Zusammenhängen zu ihrer zentralen Aufgabe macht.
Der Begriff KMU läßt sich zahlenmäßig definieren und damit der Kreis der Unternehmen die darunter zusammengefasst werden können eindeutig festgelegt. Aber sind diese Grössendefinitionen wirklich sinnvoll? Sie berücksichtigen weder die eigenarten einzelner Branchen, da sie für Werbeagenturen ebenso gelten wie für Banken und Industriebetriebe,noch bilden sie die zeitliche Dynamik der Märkte ab. , Ein Handelsunternhemen mit 5 Millionen RM war 1920 eines der größten seiner Art, im Jahr 1929 pleite.
Mittelstand ist mehr als "mittelgroß", denn der Begriff enthält einen sozio-politischen Aspekt, der keinesfalls übersehen werden darf.
Um den Begriff des mittelständischen Unternehmens ausreichend zu definieren ist eine Betrachtung zweier diese Unternehmensgruppe prägender Aspekte notwendig:
Erstens der Größenaspekt und zweitens der soziologische Aspekt.
Der Größenaspekt berücksichtigt, daß mittelständische Unternehmen grundsätzlich kleiner sind als andere Unternehmen der gleichen Branche.
Der soziologische Aspekt macht deutlich, dass mittelständische Unternehmen inhabergeführt sind und ein Hauptziel des Unternehmens die Erhaltung der Selbständigkeit ist. Gerade aus diesem Gesichtspunkt ergeben sich die besonderheiten im Handeln des Mittelstandes, die besonderen Entscheidungstrukturen, die im wesentlichen den Erfolg einer mittelständisch geprägten Wirtschaft ausmachen und durch die eine fraktale Volkswirtschaft mit vielen konkurrierenten Entscheidungsträgern effektiver ist als eine monolithische Volkswirtschaft mit wenigen marktbeherrschenden Konzernbetrieben oder gar eine Planwirtschaft.
Unter diesen beiden Gesichtspunkten erscheint folgende Definition geeignet das "mittelständische Unternehmen" zu beschreiben, dabei ist es auch nicht sinnvoll, in kleine und mittlere Mittelständische unternehmen zu unterscheiden, denn unter dem Primat des sozioploitischen Aspektes ist kein Unternehmen zu klein um mittelständisch in diesem Sinne zu sein: 

"Das mittelständische Unternehmen ist eine wirtschaftliche Entscheidungseinheit einer bestimmten, relativ zu anderen Einheiten geringeren Größe, deren Eigenkapital zum überwiegenden Teil in den Händen einer einzelnen Person oder Familie liegt und die von dieser Person oder Familienmitgliedern geführt wird, mit dem Willen, diese Einheit in Eigenverantwortung zu halten."
Reichling, Mittelständische Unternehmen, 1978

Von der Definition des mittelständischen Unternehmens ist der Begriff der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu unterscheiden. Dieser Begriff berücksichtigt in seiner Definition ausschließlich quantitative Größenaspekte. Damit soll eine leichtere Einordnung der Unternehmen in bestimmte Klassen ermöglicht werden (z.B. zur Verteilung von Fördergeldern). Die KMU-Definition der EU-Kommission lautet wie folgt:

Kleine Unternehmen aus der Gruppe der KMU
Beschäftigte    unter 50 Personen und Umsatz  max. 7 Mio ECU oder Bilanzsumme max. 5 Mio ECU und weniger als 25% des Kapitals in der Hand von Nicht-KMU Unternehmen
Amtsblatt der EU 3.4.1996 96/280/EG

Mittlere Unternehmen aus der Gruppe der KMU
Beschäftigte    unter 250 Personen und  Umsatz  max. 40 Mio ECU oder  Bilanzsumme  max. 27 Mio ECU und weniger als 25% des Kapitals in der Hand von Nicht-KMU Unternehmen
Amtsblatt der EU 3.4.1996 96/280/EG
 

 

 

 

 

 

 

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